Verbraucher dürfen auch in Zukunft private Kopien von Musik-CDs erstellen. Verfassungsbeschwerden der Musikindustrie kamen zu spät.
Das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verwarf die Beschwerden daher als unzulässig und nahm sie nicht zur Entscheidung an.
Das deutsche Urheberrecht lässt private Kopien rechtmäßig erworbener Werke zu. 2003 stellte der Gesetzgeber klar, dass dies auch für digitale Kopien gilt. So dürfen Verbraucher gekaufte Musiktitel auch auf ihrem Computer speichern oder eine Kopie einer CD beispielsweise für das Auto brennen.
Quelle Focus